Stiftung - Beteiligung |
| Die "Stiftung Emmaus gemeinsam auf dem Weg" wendet sich an alle, die mit der Gemeinde positive Erfahrungen gemacht haben und deren Wunsch es ist, dass auch langfristig eine lebendige Gemeindearbeit ermöglicht wird, so zum Beispiel
Zustiftungen sind in der Höhe nicht begrenzt. Sie können auch aus kleineren Beträgen bestehen. Zustiftungen können in Form von Geld, aber auch in jeder anderen verwertbaren Form geleistet werden (z. B. ein Grundstück, ein Haus oder auch Wertgegenstände). Die Stiftung kann auch testamentarisch durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis bedacht werden. Der Stiftungsausschuss hilft Ihnen dabei gerne weiter. Alle Formen der Zuwendung werden steuerlich besonders gefördert. Auch Spenden sind willkommen. Diese werden allerdings nicht dem Stiftungskapital zugeführt, sondern als Stiftungsmittel direkt dem Stiftungszweck zugewendet. Auch diese können steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Sie sich beteiligen wollen, schicken Sie bitte eine kurze Erklärung an die Emmausgemeinde, dass Sie Zustifterin/Zustifter oder Spenderin/Spender für die Stiftung Emmaus gemeinsam auf dem Weg werden wollen, mit der Höhe ihres Beitrages und Ihrer vollständigen Anschrift. Eine Überweisung können
Sie tätigen auf folgende Bankverbindung: |