Stiftung - Beteiligung

Die "Stiftung Emmaus gemeinsam auf dem Weg" wendet sich an alle, die mit der Gemeinde positive Erfahrungen gemacht haben und deren Wunsch es ist, dass auch langfristig eine lebendige Gemeindearbeit ermöglicht wird, so zum Beispiel

  • an Eltern, die gute Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde gemacht haben und nun ihren Beitrag leisten wollen, dass dies auch in Zukunft weiterhin so möglich bleibt,
  • an Gemeindemitglieder, die aufgrund der persönlichen Zuwendungen (z. B. durch Besuchsdienste oder die Pflege unserer Marburger Diakonissen) in ihrem Testament ihre Dankbarkeit zeigen und dies auch für Andere sichern möchten,
  • an Gemeindemitglieder und der Gemeinde verbundene Personen, die keine Erben haben, aber die Gemeindearbeit langfristig unterstützen und sichern wollen,
  • an Gemeindemitglieder, deren Spenden im Laufe eines Jahres die Grenze von
    5 % ihres Einkommens übersteigen, weil sie den Zehnten abgeben. Zuwendungen an die Stiftung können zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden (derzeit bis zu 20.450.- Euro im Jahr!),
  • an Empfänger von nicht eingeplantem Geld (z.B. größere Steuerrückzahlung, eine Erbschaft o.ä.), die bereit sind, die Gemeinde daran teilhaben zu lassen.

Zustiftungen sind in der Höhe nicht begrenzt. Sie können auch aus kleineren Beträgen bestehen. Zustiftungen können in Form von Geld, aber auch in jeder anderen verwertbaren Form geleistet werden (z. B. ein Grundstück, ein Haus oder auch Wertgegenstände). Die Stiftung kann auch testamentarisch durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis bedacht werden. Der Stiftungsausschuss hilft Ihnen dabei gerne weiter. Alle Formen der Zuwendung werden steuerlich besonders gefördert.

Auch Spenden sind willkommen. Diese werden allerdings nicht dem Stiftungskapital zugeführt, sondern als Stiftungsmittel direkt dem Stiftungszweck zugewendet. Auch diese können steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn Sie sich beteiligen wollen, schicken Sie bitte eine kurze Erklärung an die Emmausgemeinde, dass Sie Zustifterin/Zustifter oder Spenderin/Spender für die Stiftung Emmaus gemeinsam auf dem Weg werden wollen, mit der Höhe ihres Beitrages und Ihrer vollständigen Anschrift.

Eine Überweisung können Sie tätigen auf folgende Bankverbindung:
Ev. Kreditgenossenschaft
BLZ: 520 604 10
Konto Nr.: 410 20 70
Verwendungszweck: Zustiftung für Stiftung Emmaus gemeinsam auf dem Weg
oder: Spende für Stiftung Emmaus gemeinsam auf dem Weg